Seit dem 1. Oktober: Die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2009
Für neue Wohn- und Nichtwohngebäude gilt:
- Senkung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent
- Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 15 Prozent
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens nun auch für Wohngebäude (gilt bereits ab 2007 für Nichtwohngebäude)
- Nachweisführung für Wohngebäude weiterhin nach DIN V 4108-6 und DIN 4701-10, alternativ nach
DIN V 18599
Weitere Infos finden Sie hier.
Die neue Broschüre zur EnEV 2009 von Mein Ziegelhaus:
Alle Infos finden Sie in der aktuellen Broschüre zur EnEV 2009 (Download-PDF 1,5 MB)
Nachweis-Programm EnEV PC 7.0
Das neue Nachweis-Programm EnEV PC 7.0 ist jetzt verfügbar
Die neue Nachweis-Software kann gegen eine Schutzgebühr von 90 €/Stück (Erstkäufer) beziehungsweise 45 €/Stück (Vorbesitzer) inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. Porto bei unseren Ziegelwerken bestellt werden.
Leistungsumfang:
- Ermittlung Jahresheizwärmebedarf nach DIN V 4108-6 und Bewertung Anlagentechnik nach DIN V 4701-10 (Tabellen- und Diagrammverfahren)
- Bewertung Anlagentechnik alternativ für Bestandsanlagen gemäß BMVBS-Richtlinie
- Berücksichtigung von Lüftungsanlagen und Trinkwassererwärmung in Teilzonen
- Eingabemöglichkeit individueller Raumtemperatur, interner Lasten, Nachtabsenkung für verbrauchnahe Berechnungen
- Vereinfachte Geometriedatenerfassung für Bestandsgebäude gemäß BMVBS-Richtlinie
- U-Wert Berechnung geschichteter Bauteile mit bis zu drei Bereichen nach DIN EN ISO 6946
- DIN V 4108-4 Baustoffdatenbank
- Liste historischer Bauteilkennwerte gemäß BMVBS-Richtlinie
- Individuell editierbare Baustoff- und Bauteildatenbank
- Wasserdampfdiffusion in Bauteilen nach Glaser
- Umfangreich aktualisierter und erweiteter Wärmebrückenkatalog (über 120 Details in über 100 Varianten)
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2.
- Energieausweis nach EnEV auf Basis des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs
- Umfangreiches Hilfetool erhöht den Benutzungskomfort
Prinz Charles baut Musterhaus aus Ziegel
Der britische Thronfolger Prinz Charles höchstpersönlich setzte im Rahmen der Grundsteinlegung des neuen Öko-Musterhauses im „Building Research Establishment (BRE) Innovation Park“ den ThermoPlan S9-Ziegel von „Mein Ziegelhaus“ ins Mörtelbett der Außenwand
Der Förderbegriff Energiesparhaus KfW 40 & 60 wird ab April 2009 durch die neue Förderbezeichnung Effizienzhaus 55 & 70 ersetzt.
KfW-Effizienzhaeuser-Erlaeuterungen-Effizienzhaus-55-70-Passivhaus
KfW-55-70-Finanzierung-energetisch-hochwertige-Neubauvorhaben
Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden
Informationen18. März 2009, Nr.: 048/2009
Die Bundesregierung hat heute die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen.
"Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten.
Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.
Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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